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Marburg, den 30.8.2000

Sehr geehrte Damen und Herren,


am Samstag, dem 26.8.2000, unternahmen wir zu dritt eine Tagestour mit dem Wochenendticket von Marburg nach Frankfurt, um dort einzukaufen und den Frankfurter Zoo zu besuchen. Dazu muss man sagen, dass wir zum ersten Mal mit dem Wochenendticket in Frankfurt waren. Auf dem Wochenendticket ist vermerkt, dass es auch in den Zügen des Nahverkehrs gültig sei. So waren wir uns sicher, auch die Frankfurter U-Bahn benutzen zu können, zumal die U-Bahn nicht unter den nicht gültigen Zügen aufgeführt ist.

Nachdem wir vom Bahnhof zur Zeil geschlendert waren und dort eingekauft hatten, wollten wir mit der U-Bahn die zwei Stationen zum Frankfurter Zoo fahren - wir hatten ja das Wochenendticket.

An der Haltestelle »Konstablerwache« stiegen vier Kontrolleure in den Zug.

Wir zeigten ihnen unser Wochenendticket. Wir waren regelrecht erschreckt, als uns diese vier Kontrolleure sagten, dass die Benutzung der U-Bahn mit dem Wochenendticket nicht möglich sei.

Obwohl wir uns sehr wunderten, erklärten wir uns bereit, eine normale Fahrkarte nachzulösen. Aber Pustekuchen! Umringt von Kontrolleuren stiegen wir an unserer Zielhaltestelle »Zoo« aus, an der prompt jedem von uns eine Zahlungsaufforderung in der Höhe von 60 DM (zusammen 180 DM !) für »Schwarzfahren« ausgestellt wurde. Auf unsere berechtigte Kritik antworteten sie mit monotonen, anscheinden auswendig gelernten Phrasen, die uns zeigten, dass wir keineswegs die einzigen waren, denen dieses Missgeschick unterlief. Auf unser Nachhaken gaben sie zu, dass wir durchaus kein Einzelfall seien, sondern dass es oft vorkomme, dass Fahrgäste mit dem Wochenendticket U-Bahn fahren, ja sogar dass diese ein Jahr lang aufgrund der Unklarheit nur zur Nachlösung eines Tickets aufgefordert wurden. Obwohl diese Unklarheit weiterhin besteht - zumal bei uns, die wir zum ersten Mal mit Wochenendticket in Frankfurt unterwegs waren - wurde diese Praxis aufgegeben. Wenn es nicht unternommen wurde, den Fahrgast pflichtgemäß vor einer Fehlbenutzung der U-Bahn zu schützen, ist es unrechtmäßig, eine derart hohe Nachzahlung (180 DM in unserem Fall) einzuforden. Das bloße Anbringen eines Hinweisschildes hätte gereicht! Es ist unerhört, dass wir wie gemeine Schwarzfahrer behandelt werden, wo wir tatsächlich im besten Wissen eine ordnungsgemäße Benutzung angestrebt hatten.

Dies erkannten auch die Kontrolleure an, jedoch sahen sie keine Beweggründe, selbst von einer Strafe abzusehen und rieten uns auf diese Einwände hin zu einer Beschwerde.

Auch erklärten sie uns, diese tariflichen Verwirrungen lägen in einem Streit zwischen den Stadtwerken Frankfurt, welche, wie wir erfuhren, Eigner der U-Bahn seien, und der Deutschen Bundesbahn, sowie des RMVs begründet. Warum dieser Streit auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird, ist uns unverständlich.

Wir hoffen, das jene Praxis, von Wochenendticketbenutzern Strafgebühren für angebliches Schwarzfahren in der U-Bahn in Höhe von bis zu 300 DM (bei einer Reisegruppe von 5 Personen) zu verlangen, nicht in einem Gewinnstreben zu erklären ist, das hier freilich fehl am Platze ist!


Aus den oben genannten verschieden Gründen, erheben wir Einspruch gegen die Zahlung der insgesamt 180 DM und bitten Sie um kurzfristige Nachricht. Wir gehen von Ihrem Entgegenkommen aus - sollten Sie aber auf Ihrer Forderung bestehen, werden wir uns an einen Anwalt wenden.


Mit freundlichen Grüßen,



Jan K
Matthias D
Moritz S

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